Subjektfinanzierung für Studierende

Finanzierung durch den Bund

Seit dem 01.01.2018 profitieren Absolvierende von IKP-Diplomlehrgängen mit vorbereitendem Kurs auf die eidgenössische Prüfung (eidg. Dipl.) von der Subjektfinanzierung des Bundes: IKP-Studierende können nach absolvierter Prüfung eine teilweise Rückerstattung der Kursgebühren einfordern.

Nähere Informationen finden Sie auf der Website des Bundes (SBFI).